Die Angaben bezüglich der Eintragung im Firmenbuch sind für das Impressum auf österreichen Websites keine zwingende Verpflichtung.
Richtig
Handelsregister-Daten sind Pflichtangabe
Für eine eindeutige Identifikation einer Firma verlangt das Gesetz die Angabe der Firmenbuch-Nummer und des Firmenbuch-Gerichts.
Es ist ausreichend, dass die Auffindbarkeit des Impressums durch eindeutige Überschriften gekennzeichnet wird. Dabei spielt es keine Rolle, wie oft geklickt werden muss, um das Impressum aufrufen zu können, solange der Weg eindeutig vorgezeichnet ist. Gerade auch in sozialen Netzwerken oder auf Plattformen wie YouTube ist es technisch erforderlich, dass mehrere Klicks durchgeführt werden, damit ein Impressum angezeigt wird.
Richtig
Impressum - 2-Klick-Lösung für alle
Gemäß § 5 Abs. 1 TMG müssen die Informationen unmittelbar erreichbar sein. Mit Urteil vom 20.07.2006 (Az. I ZR 228/03) hat der BGH entschieden, dass der Nutzer von der Startseite aus über zwei Links das...
Es genügt, wenn im Impressum eine Postanschrift oder eine Postfachadresse angegeben ist. Es ist nicht unbedingt erforderlich, dass dort jemand Zustellungen tatsächlich entgegennehmen kann.
Richtig
Impressum muss zustellfähige Anschrift enthalten
Im Impressum muss eine zustellfähige Anschrift angegeben werden. Die Anschrift eines sog. virtuellen Büro genügt nicht an den Anforderungen an ein vollständiges Impressum.
Auf privaten Webseiten besteht keine Pflicht zur Angabe eines Impressums. Freiwillig kann eine Angabe zwar erfolgen, aber es besteht kein Abmahngrund. Ausnahmen gibt es hierfür nicht.
Richtig
Impressumspflicht evtl. auch für private Websites
Sobald die private Webseite auch Werbung oder Links enthält, über welche ein Entgelt erzielt wird, muss ein Impressum angegeben werden, da dann eine Geschäftsmäßigkeit vorliegt.
Ein Impressum muss dann nicht verpflichtend angegeben werden, wenn kein Verkauf von Waren oder kein Angebot von Dienstleistungen über diese Webseite erfolgen soll. Denn dann benötigt der Verbraucher keine Angaben zum Betreiber der Webseite.
Richtig
Impressum auf allen kommerziellen Seiten verpflichtend
Die Pflicht zur Angabe eines Impressum ist nicht auf Seiten beschränkt, über welche der Unternehmer einen Absatz mit Waren oder Dienstleistungen anstreben möchte. Vielmehr ist auf allen kommerziell ausgestalteten Seiten ein Impressum anzugeben.
Im Impressum ist es in jedem Fall und ohne Ausnahme nicht erforderlich, eine kostenlose Hotline-Telefonnummer anzubieten, sondern es genügt eine Rufnummer zu den üblichen Verbindungsentgelten.
Richtig
Kostenlose Telefonhotline für Produkte, zu denen beraten wird
Eine kostenlose Telefon-Hotline ist bei Produktzweigen mit großer Beratungsbedeutung, wie z. B. bei Online-Apotheken Pflicht, um die Kunden nicht aus Kostengründen von einem Anruf abzuhalten.
Impressum - E-Mail oder Telefonnummer oder beides?
Betreiber von Webseiten haben ein Impressum bereitzuhalten. Dabei taucht immer wieder die Frage auf, ob im Impressum eine E-Mail-Adresse, eine Telefonnummer oder beides anzugeben sind.
Sogenannte "Diensteanbieter" haben für geschäftliche Telemedien die Informationspflichten gemäß dem Telemediengesetz zu erfüllen. Dabei sind falsche Angaben genauso unzulässig wie fehlende Angaben. Die Angaben dürfen darüber hinaus nicht unklar und intransparent sein.
Angaben zur Anbieterkennzeichnung erfolgen nach Ansicht der Gerichte zum Zwecke des Verbraucherschutzes und der Transparenz von geschäftsmäßig erbrachten Telemediendiensten. Angaben wie die Identität, die Rechtsform und die Anschrift des Vertragspartners haben einen bestimmenden Einfluss auf die Kaufentscheidung.
In Inseraten und sonstigen Werbungen ist es nicht erforderlich, vollständige Angaben zur Firma wie in einem Impressum vorzunehmen. Es genügen einige Angaben, die der Kunde zur Kontaktaufnahme benötigt.
Richtig
Impressum auch in Werbeanzeigen Pflicht
Bereits in einer Werbeanzeige ist der Unternehmer nach § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG verpflichtet, alle Angaben zu seiner Identität vorzunehmen. Dazu gehört auch der Zusatz "e.K." bei eingetragenen Kaufleuten.
Disclaimer sind enorm wichtig, da sie eine mögliche Haftung z B. für Richtigkeit und Aktualität der Beiträge auf der Website beschränken oder gar ganz ausschließen.
Richtig
Disclaimer schaden eher - Gefahr einer Irreführung
Die Rechtsprechung sieht Disclaimer häufig als irreführend an, da die Betreiber der Website selbstverständlich für ihre eigenen Inhalte haften müssen.
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